Londoner Zehnmächte-Vertrag vom 5.Mai 1949
in der abgeänderten Fassung vom 5. Mai und 11. Dezember 1951
Die Regierungen [der Vertragsstaaten]
- sind überzeugt, daß die Festigung des Friedens auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit für die Erhaltung der menschlichen