Europarat

Parlamentarische Versammlung des Europarats

Durch den Vertrag von London ist am 5. Mai 1949 der Europarat als erste politische Organisation in Europa gegründet worden, indem 10 Staaten ihn unterzeichnet haben (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxembug, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich). Als Reaktion auf die Grausamkeiten des Zweiten Weltkrieges ist der Europarat als europäische Organisation beschlossen worden, um

  • den Frieden in Europa zu wahren
  • die Menschenrechte zu schützen und fördern
  • die Demokratie festigen
  • zur internationalen Zusammenarbeit beitragen
  • und den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt der europäischen Länder fördern

Fragen der nationalen Verteidigung fallen ausdrücklich nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europarates.

Die Hauptaufgabe des Europarats liegt im Bereich der Menschenrechte. Größtenteils werden Konventionen ausgearbeitet, die als völkerrechtliche Verträge der Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten bedürfen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention ist vom Europarat beschlossen worden. Genauso ist das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher

Bildquellen:

  • Parlamentarische Versammlung des Europarats: Council of Europe / Ellen Wuibaux
Europäische Menschenrechtsabkommen